RINF-CH kurz erklärt

Im Rahmen der zweiten Etappe der Bahnreform 2 hat die Schweiz die EU-Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems übernommen. Diese fordert, dass jedes Land ein Eisenbahninfrastrukturregister veröffentlicht, das die aktuellen Infrastrukturparameter enthält. Dieses Register ist regelmässig zu aktualisieren.

Die Anwendung ist für alle zugänglich, die Informationen über die Eisenbahninfrastruktur benötigen, und bietet eine einheitliche Beschreibung der technischen und betrieblichen Aspekte der Eisenbahninfrastruktur. Sie ist nach Anmeldung über das elektronische Formular verfügbar.

Wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen beabsichtigt, einen Streckenabschnitt zu befahren, um dort Züge einzusetzen, muss das verwendete Rollmaterial mit den technischen Anforderungen der betreffenden Infrastruktur kompatibel sein.

Rollmaterialhersteller und Eisenbahnverkehrsunternehmen können abfragen, ob und auf welcher Strecke ihr aktuelles bzw. künftiges Rollmaterial verkehren kann, bzw. wie das Rollmaterial beschaffen sein muss, um auf einer Strecke verkehren zu können. Die Bestätigung der Konformität des Rollmaterials mit den Infrastrukturanforderungen ist eine zentrale Voraussetzung für die streckenspezifische Rollmaterialzulassung. Bis zum Herbst 2024 wird das Tool zur Überprüfung der Konformität zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur ebenfalls über diesen Zugang zugänglich sein.

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